Demokratie bedeutet: Alle können mitmachen und niemand wird ausgeschlossen
Am 26. September ist Bundestagswahl. Zum ersten Mal dürfen jene 85.000 Menschen wählen gehen, die zwar alle formalen Kriterien der Wahlberechtigung erfüllen, jedoch eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben. Bislang war ihre Stimme bei der Bundestagswahl nicht gefragt. 2019 wurde dieser Wahlrechtsausschluss vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. 85.000 Menschen mit einer Beeinträchtigung dürfen nun zum ersten Mal ihre Stimme bei der Bundestagswahl abgeben. Was der Bundestag ist, wie das Wählen funktioniert – hierzu habe ich im Auftrag der KEB (Katholischen Erwachsenenbildung des Bistums Limburg) Broschüren und Erklärfilme in Leichter Sprache und mit Leichten Bildern erstellt – damit sich alle über die Bundestagswahl informieren können.
Link ins KEB
https://keb.bistumlimburg.de/beitrag/fit-fuer-die-bundestagswahl/
Link zu den Filmen und Heften